Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Manchmal ist das Akzeptieren eines Bußgelds und der fällig werdende Punkt in Flensburg das kleinere Übel. Bekommt ein Kfz-Halter nämlich das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt, so kann jeder fehlende Eintrag mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt geahndet werden.
Häufig lässt sich bei Verkehrsdelikten nur ein Kennzeichen, nicht aber der Fahrer dingfest machen. Manche Zeitgenossen entziehen sich so einer Verfolgung. Doch können die Behörden in der Folge das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen, um bei weiteren Vergehen den Übeltäter zweifelsfrei überführen zu können.
Vor jeder Fahrt müssen dann Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Unterschrift eingetragen werden. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin. Die Eintragungen können gerade bei kleineren Fahrten oder in Eile schnell zur lästigen Pflichtübung werden.
Fehlende Einträge können jedoch ein Bußgeld von 50 Euro sowie ein Punkt für den Fahrer nach sich ziehen. Je nach Schwere des Vergehens empfiehlt es sich also manchmal, die Strafe der Behörden zu akzeptieren statt „unterzutauchen“.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 07.12.2010 aktualisiert am 07.12.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.