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Rechtsprechung
In der Stadt mit über 70 km/h fahren, ist für viele Autofahrer fast schon eine Selbstverständlichkeit. Erst recht, wenn alle so schnell fahren. Mit 22 km/h zu schnell geblitzt werden, ist hingegen nicht mehr allzu selbstverständlich.
Mit einer Ausnahme: „Es ist durchaus üblich und zulässig, Wiederholungstätern bei Verstößen im Straßenverkehr im Einzelfall auch härter zu bestrafen und ihnen damit einen Denkzettel zu verpassen“, erklärt ein ARAG-Experte. Im verhandelten Fall (Amtsgericht München, Az.: 911 OWi 437 Js 150260/16) wurde der in den letzten vier Jahren acht Mal wegen zu hoher Geschwindigkeit (fünfmal folgte ein einmonatiges Fahrverbot) verurteilte Wiederholungstäter zu 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verdonnert.
geschrieben von MID veröffentlicht am 30.01.2018 aktualisiert am 30.01.2018
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