Rechtsprechung

Bußgeld: Wiederholungstätern geht‘ s an den Kragen

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Copyright: Marcel Sommer / mid

In der Stadt mit über 70 km/h fahren, ist für viele Autofahrer fast schon eine Selbstverständlichkeit. Erst recht, wenn alle so schnell fahren. Mit 22 km/h zu schnell geblitzt werden, ist hingegen nicht mehr allzu selbstverständlich.

Ein Punkt und 80 Euro wären normalerweise das Ergebnis

Mit einer Ausnahme: „Es ist durchaus üblich und zulässig, Wiederholungstätern bei Verstößen im Straßenverkehr im Einzelfall auch härter zu bestrafen und ihnen damit einen Denkzettel zu verpassen“, erklärt ein ARAG-Experte. Im verhandelten Fall (Amtsgericht München, Az.: 911 OWi 437 Js 150260/16) wurde der in den letzten vier Jahren acht Mal wegen zu hoher Geschwindigkeit (fünfmal folgte ein einmonatiges Fahrverbot) verurteilte Wiederholungstäter zu 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verdonnert.

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