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Einige Regeln für Autofahrer spielen nur im Winter eine praktische Rolle. Doch sie sollten unbedingt eingehalten werden. Ansonsten drohen bei Kontrollen oder Unfällen laut „Auto Bild“ teils happige Bußgelder.
Wer beim Eiskratzen und Schneefegen schlampt und nur ein winziges Guckloch freilegt, riskiert 10 bis 35 Euro Bußgeld. Wird das Kennzeichen nicht freigekratzt, kommen noch einmal 5 Euro hinzu. Auch Dach und Motorhaube sollten frei von Schnee sein, ansonsten kann dieser den nachfolgenden Verkehr gefährden.
Wer auf Strecken mit Schneekettenpflicht ohne die Traktionshelfer unterwegs ist, zahlt 20 Euro. Mit aufgezogenen Ketten gelten strenge Tempobeschränkungen. Wer die erlaubten 50 km/h um 10 km/h überschreitet, wird mit 15 Euro zur Kasse gebeten. 60 km/h zu schnell kosten 760 Euro und werden zudem mit vier Punkten in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot bestraft.
Bei weniger als 1,6 Millimetern Profil liegen die Bußgelder zwischen 50 bis 125 Euro. Soweit sollte man es aber sowieso nicht kommen lassen. Schon bei weniger als vier Millimetern sollten Winterreifen ausgetauscht werden.
Wer den Motor im Stand warmlaufen lässt, etwa um mit der Heizungsluft die vereiste Scheibe aufzutauen, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Schwerer wiegen dürften auf Dauer aber erhöhter Verschleiß und Verbrauch.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern verwendet werden Dann darf maximal 50 km/h schnell gefahren werden. Wer sie bereits früher einschaltet, zahlt 35 Euro.
Ein Bußgeld von 20 Euro droht demjenigen, wer mit eingefrorenem Scheibenwischwasser erwischt wird. Im Winter sollte daher immer eine Ersatzflasche Scheibenreiniger mit Winterzusatz an Bord sein.
Winterreifen sind im Winter nicht generell vorgeschrieben. Bei Eis und Schnee auf der Straße müssen sie aber aufgezogen sein, sonst kann die Polizei bis zu 40 Euro Bußgeld verhängen. Bei einem Unfall steigt der Betrag auf 120 Euro.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.01.2012 aktualisiert am 26.01.2012
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