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In vielen Autobahn-Baustellen drohen Bußgelder, denn die meisten Autos sind schlichtweg zu dick um dort auf der linken Spur zu fahren. Derzeit dürfen dort nur Fahrzeuge mit einer Breite von bis zu zwei Metern die linke Fahrspur benutzen, geregelt durch das Verkehrszeichen 264. Das selbst manche Kompaktwagen hier nicht fahren dürfen, ist vielen Pkw-Fahrern nicht bewusst.
Angezeigt wird die Zwei-Meter-Begrenzung mit einem rot umrandeten Verkehrszeichen. Ob man mit dem eigenen Fahrzeug dann die linke Spur befahren darf, sollten Autobesitzer nicht anhand der Daten im Fahrzeugschein ausmachen. Denn dort ist lediglich die Außenbreite ohne Außenspiegel angegeben, während die Straßenverkehrsordnung von der tatsächlichen Gesamtbreite eines Pkw inklusive der Außenspiegel ausgeht.
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Autodaten-Experte Schwacke hat bei vielen aktuellen Modellen nachgemessen und dabei festgestellt, dass der größte Teil der Pkw nicht auf verengten Fahrbahnen mit zwei Meter zugelassener Breite fahren darf. Auch vermeintlich schmale Autos wie Ford Focus oder Hyundai i30 sind zu breit für Baustellen-Fahrspuren und auch VW Golf oder Opel Astra dürfen hier nicht überholen.
Laut Fahrzeugschein ist der Platzhirsch aus Wolfsburg 1,80 cm breit. Mit Außenspiegeln sind es aber tatsächlich 2,03 cm. Auf ähnliche Werte kommen auch Audi A4 und Q3, BMW 3er oder X1. Schmaler als zwei Meter sind laut Papieren sogar der Mercedes Viano oder der Volkswagen T5. Wer beim Wolfsburger Alleskönner nachmisst, kommt jedoch auf 2,28 cm.
Für Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse, BMW X5/X6, aber auch den Ford B-Max ist die linke Spur tabu. Die Fahrzeuge sind für diese Anforderungen zu breit. Über die Zwei-Meter-Begrenzung ragen auch der Mazda CX-5, Nissan Qashqai, Skoda Octavia sowie der Volvo V70.
Wer die angeordnete Maximalbreite missachtet, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Wird der Fahrer eines zu breiten Pkw in einen Unfall verwickelt, kann sogar der Kasko-Schutz eingeschränkt werden. Darüber hinaus kann wegen einer Mitschuld der Schadenersatz der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung reduziert werden.
Wer wissen möchte, ob er sich weiterhin durch die automobilen Nadelöhre quetschen darf, ohne am Ende der Baustelle ein Bußgeld zu erhalten, sollte am besten selber nachmessen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 01.07.2014 aktualisiert am 01.07.2014
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