Bußgeldkatalog ändert sich ab Mai

Ab Mai drohen für verschiedene Verkehrsverstöße neue Bußgeldstrafen. Das gilt vor allem für Rasen und Drängler, die nicht genug Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Mit einer Strafe von 100 Euro und einem Monat Fahrverbot muss rechnen, wer zwischen Tempo 100 und 130 weniger als 15 Metern Abstand hält. Mit weniger als zehn Meter Distanz zum Vordermann handelt man sich 150 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot ein. 200 Euro zahlen und drei Monate muss seinen Führerschein abgeben, wer weniger als fünf Meter Abstand einhält. Bei einem Abstandsverstoß bei über 130 km/h kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen.
Härter bestraft wird ab Mai auch das Nichtbeachten von Blinklichtern an Bahnübergängen. Hier drohen statt bisher 50 Euro nun 150 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Das risikoreiche Umfahren von Halbschranken wird mit 450 Euro Straße und drei Monaten Fahrverbot geahndet.
Zudem muss künftig die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das bedeutet, dass im Winter Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage Pflicht ist und auf schnee- und eisbedeckter Straße nur noch mit geeigneten Reifen gefahren werden darf. Ein Verstoß kostet 20 Euro, wird man aufgrund der Missachtung zur Verkehrsbehinderung, weil man beispielsweise wegen der Glätte nicht von der Stelle kommt, kostet das 40 Euro und gibt einen Punkt in Flensburg.

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