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Plötzlich einsetzender Regen kann einen Cabriofahrer kalt erwischen, denn oft schließt das Verdeck nicht schnell genug und der Innenraum wird nass.
Ein Fall für die Kasko-Versicherung? Laut dem Bund der Deutschen Versicherten (BdV) muss die Assekuranz in diesem Fall nicht zahlen, da es sich nicht um einen durch Überschwemmung entstandenen Schaden handelt. Auch bei Schäden an Heckfenstern aus Kunststoff könnte der Cabriofahrer unter Umständen leer ausgehen, da in der Regel nur Glasbruch versichert ist. Wird das Cabriodach beschädigt, ersetzt nur eine Vollkasko den Schaden. Falls die Diebe aus dem offenen Fahrzeug etwas klauen, kann der Fahrzeughalter oft nur bei festeingebautem Zubehör mit Schadensersatz rechnen. Verschwinden die Sonnenbrille, CDs oder Kleidung sollten die Opfer bei ihrer Hausratversicherung nachfragen; je nach Anbieter könnte sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 15.04.2009 aktualisiert am 15.04.2009
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Naja, ich hab bisher meist gute Erfahrungen mit Versicherungen gemacht. Zumindest, wenn es um das Auto geht, klappt es mit der Versicherung meist. Dafür bezahlt man schließlich auch.
… gründe Deine eigene Versicherung, die das versichert, was Versicherungen nicht versichern. So wirst Du nebenbei noch reich ;-))
…gründe Deine eigene Versicherung, die das versichert, was Versicherungen NICHT versichern. So wirst Du nebenbei auch noch reich ;-))
Wozu brauche ich eigentlich noch eine Versicherung, mittlerweile gibt es für alles eine Versicherung und keine davon kommt für irgendwas auf, langsam wird es albern, man könnte darüber lachen, wenn es nicht so teuer wäre.
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Tim Schmidt
Mai 11, 2011 um 4:58 pm UhrDie Volkasko zahlt nicht bei Regenschaden ? Das würde mich wundern. Allerdings weiß man ja nie was sich die Versicherungen so ausdenken.