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Führerscheinbesitzer der Klasse B dürfen künftig Pkw mit Caravans mit einem Gespanngewicht von bis zu 4,25 Tonnen steuern. Dies sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie vor, die die Verkehrsminister verabschiedet haben. Der Fahrer muss zuvor ein Fahrertraining für Gespannfahrten absolvieren. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und gilt auch für alle anderen Anhänger-Arten wie Pferde- oder Bootsanhänger.
Bislang liegt die Grenze für Pkw-Anhänger-Kombinationen bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, sofern der Fahrer seine Fahrerlaubnis 1999 oder später erworben hat. Wichtig ist die Neuregelung daher vor allem für Besitzer schwerer Pkw wie Vans oder SUV. Bei Reisemobilen ändert sich laut Caravaning Industrie Verband (CIVD) nichts. Hier dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B weiterhin nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren.
geschrieben von veröffentlicht am 27.03.2006 aktualisiert am 27.03.2006
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