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Risiko Carsharing
Immer mehr Autofahrer setzen auf Teilen statt Besitzen. Carsharing schont die Umwelt und den Geldbeutel. Doch Vorsicht: Ein Schaden am Fahrzeug kann teuer werden. Daher gilt es, sich umfassend über den Versicherungsschutz zu informieren. „Die Kunden sollten sich in den Verträgen genau anschauen, unter welchem Umständen sie in welchem Umfang haften müssen“, warnt Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Rosenheim.
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In bestimmten Fällen können Carsharing-Unternehmen die Kosten für einen Schaden sogar in voller Höhe vom Kunden verlangen. Das gilt beispielsweise, wenn der Wagen falsch betankt wurde. Auch Wertminderungen, Kosten für Sachverständige, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten, die durch einen Unfall entstehen, sind von der Kasko-Versicherung nicht immer gedeckt und können dann auf den Kunden umgelegt werden. Voll auf dem Schaden bleiben etwa Car2Go-Kunden sitzen, wenn sie auch nur zwei Glas Wein oder Bier getrunken haben und einen Unfall verursachen. „Da es bei uns in den Mietbedingungen eine strikte 0-Promille-Regelung gibt, führt Fahren unter Alkoholeinfluss unabhängig vom Versicherungsschutz zu einem Ausschluss“, warnt Andreas Leo, Pressesprecher der Daimler-Tochter Car2Go.
Herkömmliche Autofahrer würden hier besser abschneiden. „Zwar machen alle Versicherer Abzüge, wenn man sich benebelt ans Steuer setzt“, erläutert Jurist Herzog. „Doch grundsätzlich ist dann die Schwere des Verschuldens entscheidend.“ Im erwähnten Fall dürfte nach Einschätzung des Fachanwalts der Abzug für private Autobesitzer nur sehr gering ausfallen. Somit setzen sich Kunden bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen vielfach einem hohen finanziellen Risiko aus.
geschrieben von MID veröffentlicht am 02.01.2015 aktualisiert am 05.01.2015
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