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Carsharing-Kunden brauchen keine eigene Kfz-Versicherung mehr, denn die Fahrzeuge sind praktisch immer über den Carsharing-Anbieter sowohl haftpflicht- als auch vollkaskoversichert.
Allerdings gibt es Unterschiede im Detail, weshalb die Versicherungsexperten von CosmosDirekt empfehlen, den Vertrag gründlich zu studieren. Aufmerksamkeit verdient unter anderem der Absatz, der die Selbstbeteiligung bei einem Kaskoschaden regelt: Sie beträgt oft mehrere hundert Euro. Das Risiko lässt sich jedoch bei den meisten Anbieter gegen Zahlung einer Zusatzgebühr senken. Sehr genau sollte man auch die Vertragsbedingungen lesen, in denen steht, wer das Auto fahren darf. In der Regel darf der Carsharing-Nutzer den Platz hinterm Lenkrad nicht einfach einer anderen Person überlassen
Autofahrern, die ihr Auto verkauft haben, um auf Carsharing umzusteigen, wird geraten, dies ihrem Versicherer mitzuteilen. Bei dieser Gelegenheit sollten alle, die nicht sicher sind, ob sie auf Dauer das Auto mit anderen teilen wollen, nachfragen, ob bei einer möglichen Rückkehr der bereits erreichte Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt werden kann. Manche Versicherungen lassen ihre ehemaligen Kunden zu den alten Konditionen wieder einsteigen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 03.12.2012 aktualisiert am 03.12.2012
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