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Als Alternative zum eigenen Auto wird das sogenannte Carsharing immer beliebter. Doch was ist das eigentlich und was für Vorteile bietet diese neuartige Mobilitätslösung?
Beim Carsharing handelt es sich nicht um eine klassische Fahrgemeinschaft, sondern um eine organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Autos. Der bloße Autotausch unter Bekannten fällt nicht hierunter. Man bucht flexibel und individuell ein Fahrzeug, dessen Anschaffungs- und Unterhaltskosten auf die Nutzer verteilt werden. Für den Nutzer fallen Nutzungszeit- und Benzinkosten sowie eine Grundgebühr an, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Anbieter richtet.
Zu unterscheiden sind zwei Carsharing-Formen: privat und kommerziell. Das Autoteilen zwischen Privatpersonen gibt es länger als das kommerzielle Carsharing. Es ist heutzutage umfassender geregelt als früher. So wird die Frage nach der Haftung beispielsweise über spezielle Versicherungen, die auf die Situation des privaten Carsharings zugeschnitten sind, geregelt. Bei privatem Carsharing sollte ganz aufmerksam auf die Zuverlässigkeit des Anbieters sowie die vertraglichen Regelungen geachtet werden.
Meist ist mit Carsharing jedoch der kommerzielle Weg des Autoteilens gemeint. In diesem Fall sind die Fahrzeuge auf festgelegten Parkplätzen beispielsweise am Hauptbahnhof einer Stadt abgestellt. Um ein Auto reservieren und dann für den gewünschten Zeitraum (auch stundenweise) nutzen zu können, muss man zunächst Mitglied in einer Carsharing-Organisation werden. Die Regelungen für die Mitgliedschaft und den Reservierungsweg variieren. Da langfristige und kostenpflichtige Mitgliedschaften entstehen können, sollte laut der ARAG-Experten immer genau auf den Vertragsinhalt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Carsharing-Organisation geachtet werden.
Der wichtigste Vorteil beim Carsharing ist natürlich, dass Anschaffungskosten und Kfz-Steuer entfallen oder zumindest auf viele Schultern verteilt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der bedarfsabhängigen Wahl unterschiedlicher Fahrzeuge, die Flexibilität hinsichtlich der Nutzung anderer Verkehrsmittel und des individuellen Einsatzes des Fahrzeugs. Zu den Nachteilen zählen das mögliche Fehlen erwünschter oder benötigter Zusatzausstattungen bei den Fahrzeugen, die eingeschränkte Nutzungsdauer, die Verpflichtung der Rückgabe am Ausgangspunkt, die Reinigungsverpflichtung sowie die fehlende Möglichkeit, im Fahrzeug Gegenstände für die nächste Nutzung zu deponieren.
Carsharing ist zudem nicht immer der günstigere Weg. Oft werden neue Fahrzeuge verwendet, deren Anschaffungskosten auf die Mitglieder umgelegt werden, so dass bei häufiger Inanspruchnahme des Carsharing-Programms oder der Nutzung für lange Urlaubsfahren höhere Kosten entstehen könnten, als für den Unterhalt eines eigenen Fahrzeugs oder die Nutzung anderer Verkehrsmittel. Ebenso kann man bei der Kfz-Versicherung seine Schadensfreiheitsklasse einbüßen, da man bei einer mehr als einjährigen Unterbrechung der Versicherung eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse pro Jahr der Unterbrechung und nach sieben Jahren einen kompletten Verlust des Schadensfreiheitsrabatts hinnehmen muss.
Es hängt also im Wesentlichen von den Vertragsbedingungen der Carsharing-Organisation, der Höhe der eigenen Kfz-Versicherung und dem eigenen Nutzungsverhalten ab, ob sich Carsharing als angenehme und kostengünstige Alternative zum eigenen Fahrzeug beziehungsweise zu anderen Verkehrsmitteln lohnt.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 08.09.2011 aktualisiert am 08.09.2011
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