CO2-Regulierung bei Neuwagen

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Über den Vorschlag der EU-Kommission zur CO2-Regulierung hat jetzt das Europaparlament abgestimmt. Dabei stimmten die Abgeordneten einer Obergrenze von 95 Gramm CO2/km ebenso zu wie einem langfristigen „Zielkorridor“ von 68 Gramm bis 78 Gramm pro Kilometer bis 2025.

Außerdem billigte das Parlament die Mehrfachanrechnung von Fahrzeugen mit Emissionen von unter 50 Gramm CO2/km mit dem Faktor 1,5, statt wie beim der Vorschlag der Kommission mit dem Faktor 1,3. Die sogenannten „Supercredits“ dürfen die Hersteller auf die Gesamtemissionen ihrer Neuwagenflotte anrechnen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bezeichnete das Ziel als „anspruchsvoll“ und „mit klassischen Antrieben allein nicht erreichbar“. Notwendig sei der verstärkte Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten. Um diese zu fördern, sei jedoch eine Anrechnung besonders sparsamer Autos mit einem höheren Multiplikator als dem von 1,5 notwendig, den das Parlament ansetzt. Das Langfristziel lehnt der Verband ab. Die Festlegung auf einen Zielkorridor ohne Kosten-Nutzen-Abschätzung sei willkürlich und stellt zum jetzigen Zeitpunkt eine Überregulierung dar, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefährdet.

Ganz anders sehen dies die Umweltverbände, die Grünen und auch der ökologische Verkehrsclub (VCD), die die Formulierung eines Langfristziels begrüßten. Dieses sei laut dem VCD aber „zu schwach“, die Potentiale der Gesetzgebung seien nur teilweise genutzt worden. Jetzt gelte es, den unteren Wert (68 Gramm CO2/km) durchzusetzen. Auf harsche Kritik stößt bei dem Verkehrsclub auch die Anrechnung der Supercredits. Hersteller dürften nun ganz offiziell ihre CO2-Bilanz schönrechnen.

In das gleiche Horn stößt auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU). 78 Gramm CO2 pro Kilometer für Autos, die erst in zwölf Jahren auf den Markt kommen seien inakzeptabel, da dieser Wert bereits heute von einigen Fahrzeugen mit herkömmlicher Technik erreicht wird. Der NABU hatte bereits für 2020 einen Grenzwert von 80 Gramm CO2 pro Kilometer gefordert und bezeichnete die Beschlüsse insgesamt als „halbherzig“.

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