Continental will Schaeffler “mit allen gebotenen Mitteln“ entgegentreten

Die Continental AG, Hannover, sieht sich durch Rechtsgutachten in der Position bestätigt, dass die Schaeffler-Gruppe den Zugriff auf 36 Prozent des Continental-Kapitals „erschlichen“ habe. Continental werde dem rechtswidrigen Einsatz der „Schaeffler-Swaps“ mit allen gebotenen Mitteln entgegen treten, heißt es heute in einer Erklärung des Unternehmens.

Zur Stützung seiner Position hat sich der hannoversche Automobilzulieferer Rechtsgutachten eingeholt. So nannte Prof. Dr. Mathias Habersack, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Eberhard Karls Universität Tübingen, das Vorgehen der Schaeffler-Gruppe mit Eingehung der Swap-Verträge einen klaren Verstoß gegen Melde- und Zurechnungsvorschriften. Das verstoße gegen das Wertpapierhandelsgesetz sowie des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.

Prof. Habersack sieht dabei auf der Seite der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) mehr Möglichkeiten als nur das Verhängen eines Bußgeldes. Seiner Auffassung nach, muss das BaFin Anordnungen treffen, „die das markt- und rechtswidrige Verhalten beseitigen und verhindern, dass die Schaeffler-Gruppe die Früchte ihres rechtswidrigen Vorgehen erntet“.

Continental will in Deutschland und international gegen das Schaeffler-Übernahmeangebot auf der rechtlichen Schiene kämpfen. Die heutige Veröffentlichung (30. Juli 2008) des Angebots der Schaeffler-Gruppe habe keine Auswirkung auf den Fortgang der Ermittlung der Behörden. Continental unterstütze kontinuierlich und intensiv die Finanzaufsichtsbehörden im In- und Ausland bei der Prüfung des Vorgehens der Schaeffler-Gruppe sowie der beteiligten Banken.

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