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Der ADAC hat einen Crashtest mit dem Audi Q7 gegen einen Fiat 500 durchgeführt. Die Fahrgastzelle des Fiat, der beim EuroNCAP-Crashtest als eines der sichersten Autos seiner Klasse ausgezeichnet wurde, hält zwar stand, aber die gemessene Insassenbelastung ist sehr hoch.
Die Rückhaltesysteme wie Kopf- und Knieairbag sind überfordert. Der Fahrerairbag im 500er kann einen gefährlichen Kopfkontakt mit der A-Säule und einen Lenkradkontakt mit der Brust nicht verhindern. Der Lenkrad-Airbag platzt, kurz nachdem er seine Hauptarbeit geleistet hat. Die im Nacken des Fahrers gemessene Kraft lässt auf ein sehr hohes, wenn nicht sogar lebensbedrohliches Verletzungsrisiko im Fiat schließen. Die extrem hohen Belastungen im Bein- und Beckenbereich würden in der Realität zu schwersten Verletzungen führen. Eine Folge des steifen Längsträger des nahezu unverformten Audi Q7, der sich durch die Fahrgastzelle des Fiats bohrt. Besonders tragisch ist jedoch, dass aufgrund des fehlenden Partnerschutzes des Ingolstädters keines der beiden Kinder auf dem Rücksitz des Fiat diesen Unfall unbeschadet überleben würde. Dagegen liegen die Verletzungsrisiken im Q7 für alle Passagiere auf einem eher geringen Niveau.
Der Grund für das schlechte Abschneiden des Fiat liegt zum einen in der mehr als doppelt so großen Masse des Q7, zum andern daran, dass man bei Audi zu wenig für einen ausgleichenden Partnerschutz getan hat. Die Frontstrukturen stützen sich gegenseitig nicht ab, die Längsträger gleiten aneinander vorbei. Der Verzicht auf zwei einzelne Längsträger zu zugunsten einer breiten und hohen Frontstruktur am Audi könnte das verhindern. Ein zusätzlicher zweiter und dritter Lastpfad würde die auftretende Energie noch besser abbauen.
Das Problem des mangelnden Partnerschutzes, das der ADAC jetzt am Beispiel des Q7 aufgezeigt hat, ist jedoch keinesfalls auf dieses Fahrzeug beschränkt. Der ADAC fordert, dass die Autohersteller dem Partnerschutz künftig mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Der Gesetzgeber sollte im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Anforderungen für den Partnerschutz verschärfen und ergänzende Partnerschutz-Crashtests im Rahmen des Zulassungsverfahrens einführen.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 25.07.2008 aktualisiert am 25.07.2008
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