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Den Hund für die kurze Fahrt zur Spielwiese ungesichert auf der Rückbank mitfahren lassen? Wer die Bilder dieses Crashtests gesehen hat, denkt nicht einmal mehr darüber nach. Die Unfallforscher der Versicherungsgesellschaft Allianz haben ein Auto mit 40 km/h, also Stadtverkehrs-Tempo, gegen die Wand fahren lassen. Der Hunde-Dummy, der auf dem Rücksitz saß, wäre als Echt-Hund nicht mit dem Leben davon gekommen.
Schäferhund-Dummy Rex, 35 Kilo [foto id=“518604″ size=“small“ position=“right“]schwer, flog ungebremst von der hinteren Sitzreihe ins Armaturenbrett. Der Aufprall war so schwer, dass Knöpfe und Schalter abknickten, die Mittelkonsole brach und der Schalthebel des Getriebes abgerissen wurde. „Bei einem echten Hund würde das bedeuten: Genickbruch, innere Verletzungen“, so Carsten Reinkemeyer, Leiter Unfallforschung im Allianz Zentrum für Technik.
Aufgrund des abrupten Stopps wirkte das Gewicht des Hundes bei dem Aufprall wie 1.600 Kilo. Das kann auch bei den Insassen für schwerste Verletzungen sorgen, wenn der Hund beispielsweise mit dieser Wucht gegen den Vordersitz gedrückt wird.
Mehr Glück hatte der sieben Kilo schwere Hunde-Dummy Marcus, den die Prüfer mit einem Hundegeschirr auf der Rückbank gesichert hatten. Da die Gurtsysteme grundsätzlich große Bewegungsfreiheit erlauben, berührte er zwar den Sitz vor ihm, wurde [foto id=“518605″ size=“small“ position=“left“]aber sicher gehalten. Diese Befestigung empfiehlt sich laut Reinkemeyer aber nur für kleine Hunde bis maximal zwölf Kilogramm. Für große und mittelgroße Hunde müsste man eine Transportbox nehmen.
Nach den Erfahrungen der Unfallforscher sind allerdings Drahtgitterboxen, die nicht explizit zur Sicherung angeboten werden, ungeeignet. Wenn sich die schmalen Gitterstäbe bei einem Crash verbiegen können sie zu einer zusätzlichen Gefahr werden. Wichtig ist bei Transportboxen ebenso wie beim[foto id=“518606″ size=“small“ position=“right“] Hundegeschirr, dass die GS-geprüft sind. Darüber hinaus sollten Hundehalter auf das Siegel einer Prüforganisation wie TÜV oder Dekra achten, die garantieren, dass die Systeme unter Unfallbedingungen getestet wurden.
Hundehalter sind auch per Gesetz verpflichtet, ihren Vierbeiner im Auto zu sichern. Denn nach dem Gesetz gelten Hunde als Ladung, die ordnungsgemäß verstaut werden muss.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 09.07.2014 aktualisiert am 09.07.2014
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Hagenberger Flughund
Juni 26, 2015 um 11:06 pm UhrPuh da hat er nochmal Glück gehabt! Wäre vielleicht auch für den Hagenberger Flughund ein guter Freund