Daimler senkt zur Beschäftigungssicherung die Arbeitskosten

Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat der Daimler AG haben sich auf Maßnahmen zur Senkung der Arbeitskosten bei gleichzeitiger Beschäftigungssicherung in der Daimler AG verständigt. Schwerpunkte der Vereinbarung sind die kollektive Arbeitszeitverkürzung für Mitarbeiter, die nicht in Kurzarbeit sind, die Reduzierung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld sowie die Verschiebung der anstehenden Tariferhöhung um fünf Monate.

Dadurch und durch bereits beschlossene Maßnahmen werden in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Daimler AG Arbeitskosten von zwei Milliarden Euro eingespart. Im Gegenzug wurde der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2010 für alle Beschäftigten vereinbart, unabhängig vom Eintrittsdatum. Je nach wirtschaftlicher Lage kann die Gesamtbetriebsvereinbarung frühestens zum 31. Dezember 2009 gekündigt werden. Auch nach Kündigung der Vereinbarung gilt das gemeinsame Ziel, Beschäftigung im Unternehmen zu sichern.

Das Maßnahmenpaket ist am 28.4.2009 den Beschäftigten der Daimler AG in außerordentlichen Betriebsversammlungen vorgestellt worden. Für alle Beschäftigten, die nicht in Kurzarbeit sind, gilt von Mai 2009 an grundsätzlich eine Arbeitszeitverkürzung um 8,75 Prozent ohne Entgeltausgleich. Davon nicht betroffen sind Auszubildende, Praktikanten und Diplomanden sowie Mitarbeiter in Altersteilzeit.

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