Damit der Winterurlaub nicht zum Fiasko wird

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Das ist sicher jedem klar, der mit dem Auto fährt, wo es Spaß macht, seinen Winterurlaub zu genießen – egal ob mit Ski oder Rodeln: Es sollten die geeigneten Reifen aufgezogen sein. Aber mit dem guten Gefühl: „Ich habe ja Winterreifen drauf, jetzt kann es losgehen“, ist es wohl nicht getan. Denn wer sich mit einem letzten Rest Reifenprofil auf den Weg macht, kann genauso böse Überraschungen erleben, wie jemand, der die gesetzlichen Bestimmungen seiner Reiseländer nicht kennt.

Vorschriften können national stark abweichen

Das geht schon bei den zulässigen Profiltiefen los. Die in Deutschland und vielen anderen Ländern tolerierten 1,6 Millimeter – die ohnehin wenige Sicherheitsreserven bieten, wie die Reifen-Experten von Continental ermittelt haben – sind bei manchen unserer Nachbarn bereits jenseits des Erlaubten. In Österreich und Tschechien liegt das Limit bei mindestens vier Millimetern, in Slowenien sind es immerhin noch drei Millimeter. Wer sich dagegen bis zur Ukraine durchschlagen wollte, müsste dort sogar noch stattliche sechs Millimeter vorweisen können.

Neben den generellen Vorschriften, ob und wann oder unter welchen Bedingungen auf der Straße Winter- oder Alljahresreifen vorgeschrieben sind, kann es auch lokale Sonderregelungen geben. In Italien gibt es zum Beispiel je nach Region oder Streckenabschnitt unterschiedliche Datumsgrenzen für Beginn und Ende, in Frankreich kann die Winterreifenpflicht einfach per Schild („Pneus neige“) eingefordert werden. Ein Schild kann auch jeweils dann zum Handeln auffordern, wenn Schneeketten für die Weiterfahrt obligatorisch sind.

Auch bei Schneeketten gibt es abweichende Regelungen

„Für manche Autofahrer ist spätestens beim Schneekettenschild Feierabend“, sagt Continental-Pressesprecher Klaus Engelhart. Denn nicht auf allen Fahrzeugen sind Ketten erlaubt. Im Einzelfall ist das von Reifendimensionen oder dem vorhandenen Platz im Radkasten abhängig. Was nutzt der optimale Grip der Kette im Tiefschnee, wenn die Ketten den Radeinschlag begrenzen oder den Kotflügel beschädigen? Vor dem Gang zum Zubehörhändler oder der Verleihstation für Schneeketten empfiehlt sich ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.

Ein besonderes juristisches „Schmankerl“ hält Italien bereit. Wer dort außerhalb des Winterhalbjahres (16. Mai bis 14. Oktober) mit Winter- oder Ganzjahresreifen angetroffen wird, die nicht der Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeuges entsprechen, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. In diesem Zeitraum würde auch der Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers, der auf die maximal zulässige Geschwindigkeit des Reifens hinweist, zu keiner Gnade beim Polizisten führen.

Wie soll man nun verhalten?

Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt des Winterurlaubs, mit welchen Vorschriften auf Ihrem Weg oder im Zielgebiet rechnen müssen. Gute Adressen dafür sind beispielsweise die Automobilclubs, die auf ihren Internetseiten meist umfassende Tabellen mit den Bestimmungen bereithalten. Es wäre doch schade, wenn der Winterurlaub schon auf der Anreise ein Ende findet, weil es wegen der mangelnden Winterausrüstung kracht oder das Urlaubbudget durch ein völlig unnötiges Bußgeld geschmälert wird.

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