Ratgeber

Darauf müssen Radler achten

Radfahrer haben nicht grundsätzlich Vorfahrt, auch wenn viele das glauben. Bilder

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Alkohol am Fahrradlenker ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Ab 1,6 Promille droht die MPU und eventuell der Entzug der Fahrerlaubnis. Bilder

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Radfahren ist gesund, umweltfreundlich und macht Spaß. Normalerweise. Doch es gibt auch Schattenseiten wie Diebstähle oder Unfälle. Worauf Radler achten müssen, wie sie sich in kritischen Situationen verhalten sollten oder wie es mit dem Thema Alkohol am Lenker aussieht, hat das Infoportal anwalt.de zusammengefasst. Über 300.000 Drahtesel wechseln Jahr für Jahr ungewollt den Besitzer. Diebstähle sind gerade in den Städten ein akutes Problem. Und mit dem Schadenersatz schaut es nicht besonders positiv für die Ex-Eigentümer aus. Denn die Hausratversicherung springt nur ein, wenn das Rad aus einem abgeschlossenen Keller oder der Wohnung entwendet wurde. Verschwindet der zweirädrige Untersatz etwa während eines Einkaufs, hilft nur eine Zusatzvereinbarung im Versicherungsvertrag weiter. Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht gibt es für Radfahrer (noch) nicht, laut Bundesgerichtshof hat der Verzicht auf den Helm aber keine Auswirkungen auf die Mithaftung des Zweiradfahrers im Falle eines Unfalls. Nach Ansicht des Gerichts existierte zur Zeit des verhandelten Vorfalls noch kein generelles Bewusstsein, sich mit einem Fahrradhelm zu schützen. "Wie sich die Rechtslage zukünftig entwickeln wird, wenn immer mehr Radler mit Helm unterwegs sind, bleibt allerdings abzuwarten", so Armin Dieter Schmidt von anwalt.de. Wenn Gehwege auch für Radfahrer freigegeben sind, sind die verpflichtet, jeder Gefährdung der Fußgänger zu vermeiden. "Das heißt konkret: Langsam fahren und einen Abstand zu Hauswand, Eingängen und Hoftoren einhalten, da dort jederzeit mit Fußgängern und auch Fahrzeugen zu rechnen ist", so Anwalt Schmidt. Den Fußgängern sei es jedenfalls nicht zuzumuten, vor jedem Verlassen eines Grundstücks und Betreten eines öffentlichen Gehwegs nach eventuell vorbeifahrenden Fahrradfahrern Ausschau halten zu müssen. Mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe muss rechnen, wer alkoholisiert mit dem Rad unterwegs ist, bei "Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen vom bedeutendem Wert", so der Fachausdruck, sind laut Strafgesetzbuch sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich - auch für Fahrradfahrer. Außerdem kann eine Alkoholfahrt mit dem Rad auch Folgen für den Führerschein haben: Ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) obligatorisch, weil ab diesem Alkoholisierungsgrad von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auch auf dem Rad auszugehen ist. Wer beim Test durchfällt, kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
Richtiges Verhalten eines Radfahrers im Verkehr dient der Sicherheit und erlaubt ein friedliches Miteinander von Bikern und Autofahrern.

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