Nachgefragt

Darf man Tiere aus Autos befreien?

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Ein Auto wird in der Sonne schnell zur Sauna. Für Mensch und Tier im Inneren des Fahrzeugs kann das tödlich sein. Doch was tun, wenn man ein Tier in einem fremden Hitze-Auto entdeckt – einfach die Scheibe einschlagen?

Ein Rechtsexperte weiß Rat

Bevor die Scheibe eingeschlagen wird, sei es wichtig, dass zunächst der Versuch unternommen wird, den Tierhalter ausfindig zu machen, um nicht übereilt zu handeln, teilt die Anwaltskanzler Mingers & Kreuzer mit. Anschließend sollten Polizei oder Feuerwehr verständigt werden, um zu versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Des Weiteren sollten Zeugen hinzugezogen oder Beweismaterial in Form von Handyvideos und Fotos aufgenommen werden.

„Im Falle einer Gerichtsverhandlung muss man nachweisen, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat, in der eine sofortige Rettung des Tieres erforderlich war“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. Sollte keine Zeit bleiben, um auf das Eintreffen der Polizei zu warten, dürfe die Scheibe eingeschlagen werden.

Jedoch: Der Zustand des Tieres muss so kritisch sein, dass typische Anzeichen für einen Hitzeschlag vorliegen, wie zum Beispiel sehr starkes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder auch Krämpfe.

„Schwebt das Tier in Lebensgefahr, müssen Sie weder befürchten, sich strafrechtlich wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung strafbar gemacht zu haben, noch zivilrechtlich den Schaden am Auto ersetzen müssen“, sagt der Experte. Grund hierfür sei Paragraph 34 StGB, der dazu dient, eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden.

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