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Die so genannten Bierbikes bzw. Partybikes sind mittlerweile ein richtiger Trend geworden. In fast allen größeren deutschen Städten kann man sich das Gefährt mit Zapfanlage und Soundsystem buchen, um Junggesellen-Abschiede und sonstige Feierlichkeiten zu zelebrieren. Eine „Mords-Gaudi“ ist das, finden anscheinend immer mehr Leute, die sich gerne auf dem Bike betrinken. Doch mit der Party ist bald vielleicht Schluss. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht will Bierbikes auf den Straßen verbieten.
Die Richter der nordrhein-westfälischen Hauptstadt wiesen die Klage zweier Rad-Vermieter ab und forderten das Verbot der Bierbikes nicht nur auf den Straßen des eigenen Bundeslandes, sondern deutschlandweit. Den Betreibern der rollenden Biertheken schmeckt das natürlich gar nicht. Sie haben schon angekündigt, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Dort konnten sie zumindest erreichen, dass das Verbot aufgehoben wird, bis das Urteil rechtskräftig ist. Noch ist es also möglich, Bier trinkend auf dem Partyrad zu sitzen und dabei laut Musik zu hören.
Beschwerden über die Bierbikes gibt es vor allem von Autofahrern, die darüber klagen, dass die Partymobile Staus in den Innenstädten verursachen. Aber kann das allein schon ein Grund sein, Bierbikes zu verbieten? Wie die Düsseldorfer Richter argumentierten, seien die Partyräder zwar mit normalen Fahrrädern vergleichbar, verfolgten aber im Gegensatz zum normalen Bike nicht primär das Ziel, von A nach B zu kommen, sondern sich zu betrinken.
Stellt sich trotzdem die Frage, ob es fair ist, die Räder zu verbieten. So lange der Fahrer des Bierbikes nüchtern ist und die anderen Beifahrer nur treten müssen, sollte eigentlich nichts gegen die Partyräder einzuwenden sein. Naja, außer der Frage nach dem Sinn natürlich. Wozu muss man schließlich besoffen auf einem unbequemen Partybike sitzen, wenn man das Bier auch in einer gemütlichen Bar zu sich nehmen kann?
geschrieben von Marie Weimershaus veröffentlicht am 08.10.2010 aktualisiert am 08.10.2010
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