Änderungen 2016

Das kommt 2016 auf Autofahrer zu

Autonomes Fahren, Carsharing und E-Mobilität sind schon im Alltag angekommen. Das neue E-Kennzeichen gibt es bereits seit ein paar Monaten, mit dem Carsharing-Gesetz will die Bundesregierung jetzt nachlegen. Und wenn Hersteller ab Januar beim Euro-NCAP-Crashtest fünf Sterne erzielen wollen, müssen sie dem Fahrzeug noch schnell beibringen, wie es Fußgänger erkennt und autonom eine Vollbremsung einleitet. Laut Auto Club Europa (ACE) müssen sich Autofahrer auch noch auf weitere Änderungen im nächsten Jahr einstellen.
Zum einen wird der Steuerbonus für E-Mobilität eingeschränkt. Haltern von Elektrofahrzeugen wird die Kfz-Steuer dann nur noch fünf Jahre erlassen. Dagegen stockt der Bund die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr auf acht Milliarden Euro auf.

Section Control

Im Januar 2016 soll in Niedersachsen die Tempoüberwachung durch „Section Control“ bei einem Pilotprojekt auf der B 6 starten. Dabei wird die Geschwindigkeit über einen längeren Abschnitt erfasst. Aachen führt zum 1. Februar 2016 die Umweltzone ein. In Belgien wird für bestimmte Strecken ab 1. April 2016 eine Mautpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen eingeführt.

Abgasvorschriften für Motorräder

Motorräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Diese Vorschrift betrifft motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Außerdem müssen ab Januar 2016 alle neu entwickelten Motorräder mit mehr als 125 Kubikzentimetern Hubraum über ABS verfügen.

Carsharing

In Planung befindet sich nach ACE-Angaben derzeit ein Gesetz, das definieren soll, was unter dem Begriff „Carsharing-Fahrzeug“ zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Außerdem wird es den betreffenden Autos ähnliche Privilegien einräumen, wie Kommunen sie auch schon Elektroautos billigen können. Für 2016 ist zudem eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geplant. Diese soll es Händlern ermöglichen, mit noch nicht zugelassen Fahrzeugen und roten Nummern kurze Fahrten zu unternehmen, um die Autos beispielsweise zu tanken oder zu reinigen. Diese Fahrten sind bisher nicht erlaubt.

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