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Kraftstoff-Lagerung
Das billige Benzin verleitet viele Autofahrer zu Hamsterkäufen. Doch wohin mit dem vielen Kraftstoff? Was ist bei der Lagerung erlaubt und was nicht? Die ARAG-Experten weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es lebensgefährlich werden kann, Kraftstoff daheim zu lagern, da schnell entzündliche, giftige Dämpfe leicht aus den Reserve-Behältern entweichen können.
Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber in Kleingaragen maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel-Kraftstoff. Wichtig: Dabei muss es sich jedoch um zugelassene Treibstoffe handeln, die in verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden.
Weder Keller noch Tiefgaragen von Mietshäusern sind geeignete Lagerräume für Kraftstoff. Oft sind sie allein baulich ungeeignet, da die Bodenplatte nicht versiegelt ist und somit auslaufende Flüssigkeiten ins Grundwasser gelangen können. Und deshalb dürfen in Tiefgaragen nur geringe Mengen Kraftstoff aufbewahrt werden. Die Experten raten, den Mietvertrag genau zu studieren, da es sich beim Lagern von Benzin eventuell um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache handeln kann.
Im Fahrzeug dürfen bis zu 60 Liter Benzin mitgeführt werden. Vorausgesetzt, die Kanister entsprechen der gültigen DIN-Norm. Am besten ist der Kanister natürlich im Kofferraum aufgehoben, wo er die Insassen am wenigsten gefährden kann.
Doch Vorsicht: Bei hohen Temperaturen können giftige Dämpfe entweichen und in das Wageninnere vordringen. Ein Funke kann dann genügen, dieses Luftgemisch zu entzünden. Ob eine kleine Ersparnis dieses Risiko letztendlich wert ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.01.2016 aktualisiert am 29.01.2016
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