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Ratgeber
Leidenschaftliche Radfahrer können sich einen Urlaub ohne ihr geliebtes Bike nicht vorstellen. Doch vor der ersten Radtour steht die Anreise mit dem eigenen Pkw. Und da stellt sich für viele Autofahrer die Frage: Wie transportiere ich mein Fahrrad, damit es unterwegs kein böses Erwachen gibt?“
Vor der Fahrt ist es wichtig, die zulässige Dachlast zu überprüfen. Bei E-Bikes sollte zudem der schwere Akku abmontiert werden. Auch die neue Fahrzeughöhe gilt es zu beachten. Denn wer an seinem Urlaubsort in die Tiefgarage fährt, könnte unsanft und lautstark an die Räder auf dem Dach erinnert werden“, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Sind die Räder richtig am Dach- oder Heckträger befestigt, kann die Fahrt zum Ferienort beginnen.
Doch welche Auswirkungen hat das Dach- oder Heckgepäck bei schlechten Wetterverhältnissen auf die Straßenlage? Sind die Fahrräder auf dem Dach befestigt, ist bei Wind angesichts der vergrößerten Seitenfläche erhöhte Vorsicht geboten. Der Schwerpunkt liegt höher, und das macht sich vor allem in Kurven bemerkbar. „Beim Hecktransport kommt es auch auf eine vorausschauende Fahrweise an, da die hintere Last ausbrechen kann“, sagt Frank Bärnhof. Autofahrer sollten regelmäßig alle Schraubverbindungen und Halterungen ihres Gepäckträgers vor und während längeren Reisen überprüfen und die Geschwindigkeit im Blick behalten. Mit Fahrradträgern an Bord sollte generell nie schneller als 120 bis 130 km/h gefahren werden, auch wenn es kein offizielles Tempolimit gibt. „Denn je schneller man unterwegs ist, desto größer das Risiko, dass sich Befestigungen lösen“, so der Experte. Doch was ist, wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert, also das Rad während der Fahrt „fliegen“ geht? Wie sieht es da mit der Haftung aus? „Bei Personen- oder Sachschäden springt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ein“, so Frank Bärnhof. „Anders sieht es bei Kratzern und Beulen am eigenen Wagen aus: Die Vollkaskopolice des Autofahrers steht nicht in der Pflicht, da das herunterfallende Fahrrad kein äußeres auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis darstellt. Schäden durch Ladung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“
geschrieben von MID veröffentlicht am 27.08.2017 aktualisiert am 25.08.2017
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