Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Betrunkene Radfahrer sind vielen Politikern ein Dorn im Auge. Deshalb wollen die Innenminister der Länder, aber auch die Deutsche Verkehrswacht, die Versicherer und Fahrradclubs den Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille auf 1,1 Promille senken. Was steckt dahinter? Laut einer Studie hat es 2013 in Deutschland etwa 77.000 Unfälle mit Personenschaden gegeben, in die Fahrradfahrer verwickelt waren. Und aufgepasst: 3.432 dieser Radler waren betrunken. Zudem gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass auch Radfahrer bei 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und deutliche Einschnitte in ihrer Fahrfähigkeit zeigen. Und auch die landläufige Meinung, der Radler gefährdet in erster Linie nur sich selbst, wenn er betrunken Rad fährt, ist laut einer Unfall-Statistik einfach nicht mehr zeitgemäß.
Natürlich hängt der Wert immer von Geschlecht und Gewicht ab. Aber so ungefähr kann man sagen, dass eine Frau mit 55 Kilogramm Körpergewicht nach vier kleinen Bieren diesen Wert erreicht hat und ein Mann von 80 Kilogramm nach etwa sechs kleinen Gläsern. „Das sind schon Mengen, mit denen sich eine Party durchaus bestreiten lässt. Und wer mehr trinken möchte, muss halt aufs Taxi umsteigen“, erklärt dazu der ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer.
Wie sehen die konkreten Strafen für betrunkene Radfahrer jetzt aus? Was bislang für 1,6 Promille gilt, soll nun auch bei 1,1 Promille angewendet werden. Konkret bedeutet das: Wer auf dem Rad mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hätte, für den wäre die Fahrt beendet. Zudem droht auch für das Auto ein Fahrverbot, vorausgesetzt natürlich, dass ein Führerschein vorhanden ist. Außerdem müsste der Radler für diese Straftat 250 Euro Bußgeld zahlen. Radlern, die unter 1,1 Promille liegen und unauffällig fahren, darf die Polizei das Weiterfahren aber nicht verbieten.
Eins steht versicherungstechnisch ganz klar fest: Wer betrunken mit dem Rad einen Unfall verursacht, den trifft laut der Experten zumindest eine Teilschuld und er riskiert seine Versicherungsleistungen. Dazu muss man nicht einmal der Hauptverursacher sein. „In der Regel tritt allerdings die Haftpflichtversicherung ein“, sagt Tobias Klingelhöfer. Ausnahme: Wurde der Schaden vorsätzlich verursacht, muss die Versicherung natürlich nicht zahlen.
So gibt es beispielsweise die Anmerkung, dass sich Radfahren aus Promille-Sicht jetzt nicht mehr richtig lohnt. Wenn ohnehin Sanktionen drohen, kann man ja besser gleich ins bequemere Auto steigen. Und eine Frage bleibt offen: Wer soll radelnde Alkoholsünder überwachen? Die Polizei kommt aus Personalmangel jetzt ja schon kaum hinterher, betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Und daher heißt es für viele Radler vor der anstehenden Grill-Saison auch weiterhin: „Prost Mahlzeit.“
geschrieben von veröffentlicht am 23.03.2015 aktualisiert am 23.03.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.