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Eine europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen gilt ab dem 1. November 2012. Das EU-Reifenlabel informiert anhand von drei Kriterien über ausgewählte umwelt- und sicherheitsrelevante Eigenschaften. Verbraucher sollen so schnell informiert werden, wie sparsam, sicher und leise der Reifen ist, den sie kaufen.
Ab Mai dürfen Reifen für Pkw, Transporter und Lkw mit dem neuen Aufkleber versehen sein, ab November müssen sie es. Runderneuerte Reifen, Noträder, Renn- und Oldtimerreifen sind von der Regelung ausgenommen. Auf dem Label wird oben links mit Buchstabenkennung von A bis G angegeben, ob der Rollwiderstand niedrig oder hoch ist. Zwischen Reifen mit der Kennung „A“ (sehr gut) und solchen mit der Kennung „G“ (schwach) liegen 0,5 bis 0,75 l/ 100 km Mehrverbrauch. Oben rechts auf dem Label ist die Nasshaftung und Nassbremsleistung angegeben. Zwischen den Werten „A“ und „F“ können 18 Meter Unterschied beim Bremsweg liegen. Unterhalb von diesen Angaben wird die Geräuschemission beim Vorbeifahren in drei Klassen angezeigt; ein leiser Reifen erhält einen ausgefüllten Balken, ein lauter bekommt drei Balken.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 03.04.2012 aktualisiert am 03.04.2012
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