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In Deutschland steht eine klare Regelung für die Verwendung von Dash Cams im Auto noch aus. Im Ausland ist der Einsatz der kleinen Videokameras hinter der Windschutzscheibe allerdings teilweise bereits verboten – meist wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.
Nicht erlaubt sind Dash Cams laut ADAC etwa in Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal. Zumindest rechtlich umstritten sind sie in Schweden und der Schweiz. Frankreich erlaubt sie nur, wenn eine Beeinträchtigung der Sicht des Fahrers ausgeschlossen ist. Mit der gewerblichen Nutzung der Aufzeichnungen oder Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sollte man aber überall in Europa vorsichtig sein.
In Deutschland ist die Lage noch unklar. Nach Ansicht vieler Juristen verstößt das Anfertigen und Speichern von Bewegtbildern anderer Verkehrsteilnehmer ohne deren Wissen gegen den Datenschutz. Bei der rechtlichen Bewertung kommt es unter anderem auch darauf an, wie lange die Daten gespeichert werden.
Die Nutzer von Dash Cams hoffen vor allem auf entlastendes Beweismaterial bei einem unverschuldeten Unfall. Ob die Videoaufnahmen vor Gericht allerdings anerkannt werden, ist umstritten und hängt aktuell auch vom jeweiligen Richter ab. Und noch etwas sollten Nutzer bedenken: Die Aufnahmen können auch gegen sie selbst verwendet werden. Wenn die Polizei das Gerät inklusive der Daten beschlagnahmt, darf sie die Aufnahmen als Beweismittel bei Ermittlungen nutzen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 11.07.2014 aktualisiert am 11.07.2014
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