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Recht
Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr gegen unfallbedingte Rechtsstreitigkeiten abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe – theoretisch. Damit kann das Verkehrsgeschehen aufgezeichnet werden. Das Problem: Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht war bislang nicht möglich, denn sie sind datenschutzrechtlich umstritten.
Jetzt aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart anders entschieden (Az.: 4 Ss 543/15). Im verhandelten Fall wurde ein Autofahrer laut ARAG-Experten beschuldigt, eine Ampel missachtet zu haben, die bereits seit sechs Sekunden rotes Licht zeigte. Die Richter ließen im Bußgeldverfahren das Dashcam-Video eines nachfolgenden unbeteiligten Verkehrsteilnehmers als Beweismittel zu, der die Situation eher zufällig eingefangen hatte. Im Dienste der Strafverfolgung also ist die Verwendung offensichtlich kein großes Problem. Der Mann musste 200 Euro Strafe zahlen.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Rechtsauffassung hier nicht einseitig zugunsten der Behörden entwickelt. Denn werden die Videos nicht konsequenterweise auch zugelassen, wenn sie Autofahrer entlasten, wäre das zweierlei Maß.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.08.2016 aktualisiert am 12.08.2016
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