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Die Datenbrille Google Glass gilt als nächste Revolution in der Informationstechnologie. Auch für Autofahrer könnte sie vorteilhafte Funktionen bieten. Doch ob das Tragen am Steuer in Deutschland erlaubt wird, ist noch unklar.
Die Datenbrille, die Informationen direkt im Sichtfeld ihres Trägers darstellt, kommt zwar frühestens 2014 auf den Markt, das britische Verkehrsministerium hat aber bereits angekündigt, sie während der Autofahrt zu verbieten. Begründet wird das mit dem Ablenkungspotential im Straßenverkehr. Auch in den USA wird eine entsprechende Gesetzesinitiative diskutiert.
In Deutschland gibt es noch keine Regelung. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät im Wagen angebracht ist – zum Beispiel als Navigationsgerät – oder der Fahrzeugführer das Gerät selbst trägt. Auf Anfrage teilte das Bundesverkehrsministerium mit, das Maß der Beeinträchtigung der Sicht durch die jedenfalls teilweise Überdeckung eines Auges sei noch nicht bekannt und daher noch zu bewerten. Der Hersteller sei diesbezüglich noch nicht auf das Ministerium zugekommen.
Generell gilt die Technik in der Automobilindustrie als vielversprechend. Wie auto.de bereits berichtete, plant etwa Mercedes, die Brille als eine Art mobiles Head-up-Display in die Fahrzeugelektronik zu integrieren. Ihre Träger könnten dann beispielsweise die Zielführung des Navigationssystems weiter nutzen, wenn sie ihren Wagen abgestellt haben.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.08.2013 aktualisiert am 02.08.2013
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