Datenschutz auch im Autohaus wichtig!

Auch und gerade im Autohaus wie auch der Werkstatt gilt es, die Datenschutzrichtlinien zu beachten und einzuhalten. Und das gilt natürlich nicht nur für die eigenen Belange. Gerade dem Bereich sensibler Kundendaten ist besondere Beachtung zu schenken.

Daten werden heute überall erhoben. Ohne deren Preisgabe hat ein Kunde kaum mehr die Möglichkeit, sich in eine geschäftliche Beziehung zu begeben. Das die Menge erhobener Daten bisweilen etwas über das Ziel hinausschießt, ist hinlänglich bekannt und sollte auch im Interesse des Händlers oder der Werkstatt geprüft werden.

Serviceleistungen

Das notwendige Daten zur Verfügung stehen müssen, um beispielsweise Serviceleistungen bieten zu können, steht dabei außer Frage. Dazu gehören etwa Terminerinnerungen einer bevorstehenden Hauptuntersuchung oder der Hinweis auf die jährlich stattfindende Durchsicht des Kunden-Fahrzeuges.

Beauftragt das Autohaus oder die Werkstatt ein Callcenter mit der Pflege der Bestandskunden, ist unbedingt darauf zu achten, unter welchen Rahmenbedingungen die Leistung erbracht werden soll.

Auftragsdatenverarbeitung

So ist zu unterscheiden zwischen der Auftragsdatenverarbeitung und einer Funktionsübertragung. Im ersten Fall arbeitet das Callcenter als verlängerter Arm des Autohauses. Sämtliche Befugnisse über Umgang und Bearbeitung der Daten bleiben jedoch uneingeschränkt in der Hand des Händlers. Hat der Dienstleister den Auftrag abgearbeitet, muss er alle Informationen löschen.

Funktionsübertragung

Soll es zu einer Funktionsübertragung kommen, muss der Kunde dem Autohaus ausdrücklich genehmigen, die Daten an Dritte weitergeben zu können. Dieser Fall tritt ein, wenn das Callcenter entsprechende Daten aus dem Autohaus abruft und sie auf dem eigenen Server speichert. Am Ende des Auftrages löscht der Dienstleister die Daten nicht, sondern belässt alles zur Weiterbearbeitung auf dem eigenen Server.

Weggang eines Mitarbeiters

Ebenfalls zu berücksichtigen ist das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Firma. Neben der vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht muss auch darüber hinaus Datenmissbrauch vorgebeugt werden. So müssen nach dem Weggang des Angestellten alle Zugänge sofort gesperrt werden.

In jedem Falle gilt: Der Umgang mit Daten verpflichtet immer zur Sorgfalt. Im Falle einer Zusammenarbeit mit einem Callcenter ist unbedingt zu prüfen, ob es sich um ein seriös arbeitendes Unternehmen handelt.

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