DDR live: Vorkaufsrecht fürs System

In diesen Tagen wird dem Mauerfall vor zwanzig Jahren gedacht. Es kann nicht schaden, sich aus diesem Anlass auch einmal einer speziellen sozialistischen Spielregel „mit Autogehalt“ zu erinnern: Bis Mitte 1975 war vor dem beabsichtigten Verkauf eines Gebrauchtwagens der gesetzlich verordneten Schätzpflicht bei einer Bezirksstelle der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt (KTA) nachzukommen. Erst ab 1. Juli 1975 wurden „Pkws der Bürger“ von dieser Schätzpflicht befreit, sofern die Autos „von einem anderen Bürger, vom VEB Ifa-Vertrieb oder einem VEB Maschinen- und Materialreserven erworben wurden“.

Für „Westautos“, die auf unterschiedlichen Wegen – vor allem über den staatlich gelenkten Geschenkdienst Genex – in die DDR kamen, galt die Befreiung von der Schätzpflicht nicht. Die gesetzliche Auflage ging sogar weiter. Zitat: „An allen nach dem 1. Januar 1970 über Genex erworbenen sowie an allen seit 1959 gegen Valutamittel eingeführten Personenkraftwagen (einschließlich Umzugs- oder Erbschaftsgut) besitzen die VEB Maschinen – und Materialreserven Vorkaufsrecht. Die Anbietungspflicht gegenüber den VEB MMR ist lediglich für jene Fahrzeuge erloschen, die vor dem 1. Januar 1970 über Genex erworben wurden.“

Das Vorkaufsrecht des Staates sollte unterbinden, dass von Verwandten in der Bundesrepublik beschenkte Erstbesitzer solcher Pkws, die nicht zum eintönigen Standardangebot des VEB Ifa-Vertriebs gehörten, bei einem Weiterverkauf an Privatpersonen reichlich profitierten. Solche einträglichen Geschäfte machte der Staat lieber selber.

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