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Hund, Katze und Co. sind im Auto sehr gern gesehene Beifahrer. Aber wie sichern Tierfreunde etwa ihren heißgeliebten Vierbeiner während einer langen Urlaubsfahrt? Zunächst die gute Nachricht: Eine Anschnallpflicht besteht laut der ARAG nicht. Aber aufgepasst. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellen Tiere eine Ladung dar, die selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen „nicht verrutschen“, „umfallen“, „hin- und her rollen“, „herabfallen“ oder „vermeidbaren Lärm“ erzeugen darf.
Eine Transportbox oder ein festes Metallgitter im Auto zwischen Laderaum und Rücksitzbank können hier Abhilfe schaffen. Hinzu kommt, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oberste Priorität hat. Tiere dürfen diese Sicherheit nicht beeinträchtigen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel müssen die Autofahrer ab sofort mit einem Bußgeld bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Neben den rechtlichen Konsequenzen, kann es für den Fahrer etwa bei einer Vollbremsung richtig gefährlich werden. Denn ein 20 Kilogramm schwerer Hund wird bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Schwere Verletzungen können die Folge sein.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 05.05.2014 aktualisiert am 05.05.2014
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