Der TÜV empfiehlt die O-Regel – Winterreifen

So wie Weihnachten oder der Geburtstag der Schwiegermutter: Der Winter kommt für viele Autofahrer jedes Jahr völlig überraschend. Wer keine, alte oder profilschwache Winterreifen verwendet, bekommt dann schnell Probleme.

Jährlich zählt die Verkehrsstatistik 6.000 Unfälle, die durch einen Wintereinbruch verursacht werden. Fast immer haben die Verursacher keine Winterreifen aufgezogen. Das ist riskant, denn auch ABS und ESP bleiben auf vereisten Flächen wirkungslos.

Von Oktober bis Ostern

Winterreifen sind für verantwortungsvolle Autofahrer also Pflicht, sie sollten aber mindestens noch vier Millimeter Profil aufweisen. „Für Winterreifen gilt die O-Regel – von Oktober bis Ostern“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte vom TÜV Rheinland. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor.

Prüfung vor der Montage

Vor der Montage sollten Autofahrer die Winterreifen genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier Millimeter und Reifen, die älter sind als sechs Jahre geben keine ausreichende Sicherheit. Das Alter lässt sich mit Hilfe der „DOT-Kennziffer“ auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Bei Fremdkörpern im Reifen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen überprüfen. Außerdem ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des Luftdrucks notwendig.

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