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Werkstattcheck
Autofahrer sollten in ihrer Werkstatt darauf bestehen, den tatsächlichen Tachostand auf der Rechnung vermerkt zu sehen. Deshalb sollten sie bei der Auftragserteilung auf keinen Fall ihren Ersatzschlüssel, sondern jenen Schlüssel übergeben, mit dem das Fahrzeug meist bewegt wird. Diesen Rat erteilt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Hintergrund ist die in manchen Werkstätten geübte Praxis, die immer häufiger auf dem Schlüssel gespeicherte Laufleistung in ihren Computer zu übernehmen. Dadurch können bei Verwendung des weniger eingesetzten Ersatzschlüssels unterschiedliche Kilometerstände mit dem Fahrzeug in Verbindung gebracht werden. Daraus wiederum könnten den juristischen Fachleuten zufolge für den Autofahrer im Falle eines Unfalles oder eines Kaskoschadens dann Unannehmlichkeiten mit Erklärungsbedarf entstehen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.04.2015 aktualisiert am 15.04.2015
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