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Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und das ihm unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt erhoben. Der Grund: Die DUH erhält nach eigenen Angaben keine Informationen über die Zahl der bislang ausgetauschten Dieselpartikelfilter und beruft sich bei dem angestrebten Rechtsstreit auf das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Die Deutsche Umwelthilfe mutmaßt, dass der Austausch der wirkungslosen so genannten Betrugsfilter durch funktionierende Nachrüstfilter nicht mehr vorankommt und deshalb die Zahlen vorenthalten werden. Nach Schätzungen des Umweltschutzverbands sind noch etwa 40 000 Autofahrer mit den fehlerhaften Filtern unterwegs und würden zu Unrecht von Steuerermäßigungen und falschen Feinstaubplaketten profitieren. Nach der geltenden Rechtslage müsse der Bundesverkehrsminister bzw. das KBA die Betriebserlaubnis für die nicht funktionierenden Systeme widerrufen, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.
Die Behauptung, es gebe keine aktuellen Zahlen, will die Umwelthilfe nicht gelten lassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt habe im Mai 2008 nicht nur rund 45 000 betroffene Autofahrer angeschrieben und auf den Austausch gedrängt, sondern der Filterwechsel werde auch in den Zulassungsstellen vermerkt. Die Zahl stünde damit zeitnah im Zentralen Kraftfahrzeugregister zur Verfügung.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 10.09.2008 aktualisiert am 10.09.2008
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