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Autonomes Fahren
Mit dem automatisierten Fahren befasste sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) jetzt bei ihrer Jahreshauptversammlung (JHV) am Sonnabend (10. Juni 2017) in Würzburg. Grundsätzlich rechnet die Verkehrswacht zwar mit einem positiven Einfluss auf das Unfallgeschehen in der Zukunft. Doch bei den vielen Zwischenschritten bis zur vollständigen Umsetzung könnten angesichts der vielen Zwischenschritte auch neue Gefahren auftreten, die heute noch nicht hinreichend untersucht sind. Deswegen beschloss die JHV der Verkehrswacht, die Entwicklung eng und kritisch zu begleiten.
In einem vom Wissenschaftlichen Beirat der DVW unter Beteiligung namhafter Professoren vorgelegten Papier heißt es, dass vor allem in der jetzt anstehenden Phase der Teilautomatisation die Systeme die Verantwortung noch regelmäßig an den Fahrer übergeben müssen. Simulatorstudien – so das Papier – zeigten aber, dass der Fahrer bis zur vollen Situationskontrolle oft eine deutlich längere Zeit braucht, als das System ihm zugesteht. Die DVW fordert deshalb, dass in allen Automatisierungsstufen die Funktionen zunächst ausführlich getestet werden und die endgültigen Testergebnisse veröffentlicht werden.
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D. fordert in diesem Zusammenhang, dass automatisierte Fahrzeuge mindestens so sicher sein müssten wie ein menschlicher Fahrer. „Die Latte liegt hoch“, so Bodewig, „der Mensch verursacht durchschnittlich alle 216 Jahre einen Unfall mit Personenschaden.“
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Er mahnt in diesem Zusammenhang an, dass die internationalen Verhandlungen über die Anforderungen an solche Systeme rasch abgeschlossen werden und die Forschungslage angemessen berücksichtigt wird. „Unsichere Fahrzeuge dürfen keine Typzulassung erhalten“, so Bodewig. Die nach den gegenwärtigen Verhandlungen bei der UN/ECE vorgesehenen vier Sekunden bis zur vollständigen Verantwortungsübernahme sind mit deutlichen Risiken verbunden und nicht als sicher zu bezeichnen.
Auch mit dem soeben verabschiedeten deutschen Gesetz zu hoch- und vollautomatischen Fahrsystemen zeigt sich die DVW nicht zufrieden. Es ist nach Auffassung der Delegierten ungewöhnlich, dass ein Gesetz sich mit einer Technologie beschäftigt, die noch nicht technisch beschrieben und auch noch nicht im Einsatz sei. Vor allem aber schaffe das Gesetz keine Rechtssicherheit für den Fahrer. Dieser dürfe sich zwar von der Fahraufgabe abwenden, sei aber in verschiedenen Situationen doch verpflichtet einzugreifen, erhalte aber nicht die dazu notwendige Zeit.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 12.06.2017 aktualisiert am 12.06.2017
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