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Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nach Informationen des ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohen vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. Es soll um Strafen von etwa 100 000 Euro pro Überschreitungstag gehen.
Der ADAC hatte bereits lange vor der Einführung der ersten Umweltzonen davor gewarnt, dass die damit ergriffenen Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben würden, zumal Pkw nur einen Anteil von neun Prozent an der Feinstaubbelastung haben. Laut EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die Feinstaub-Grenzwerte nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.
Mittlerweile hätten Untersuchungen der Feinstaubwerte gezeigt, dass der von den Umweltzonen-Befürwortern erhoffte Effekt nicht eingetreten ist, erinnert der ADAC. Somit sei klar, dass räumlich begrenzte Fahrverbote ungeeignet sind, um Luftverbesserungen herbeizuführen. Gleichzeitig stellten Umweltzonen einen massiven und auch unsozialen Eingriff in die Mobilität unzähliger Autobesitzer dar. Betroffen seien nämlich insbesondere Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen, die sich meist kein neues Auto oder eine Filter-Nachrüstung leisten könnten.
Anstatt auf dem weiteren Ausbau von Umweltzonen zu beharren, sollten gezielt alternative Antriebe gefördert, schadstoffarme Motoren entwickelt, der Öffentliche Personennahverkehr ausgebaut und Grüne Wellen und andere intelligente Verkehrsleitsysteme eingerichtet werden, fordert der ADAC.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 02.02.2012 aktualisiert am 02.02.2012
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