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Wer während der EM seine patriotische Ader entdeckt und am Auto Flagge zeigt, haftet für den Fall, dass die Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung beim Folgefahrzeug Schäden verursacht, denn der Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung.
Außerdem raten ARAG-Experten dringend dazu, die Fahnen vor einer Autobahnfahrt zu entfernen, da das Material für eine Dauerbelastungen durch hohe Dauergeschwindigkeiten nicht ausgelegt ist. Auch erhöht das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben so ein leichtes Spiel. Die Autoversicherungen regulieren bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 13.06.2012 aktualisiert am 13.06.2012
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