Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Krankenfahrstühle werden unter bestimmten Umständen von Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt und bezuschusst, ein Elektrofahrrad allerdings nicht: denn es ist ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Mit dieser Begründung lehnte das Sozialgericht Oldenburg die Klage einer gehbehinderten Frau ab, die zur Linderung von Kniebeschwerden 2 000 Euro für die Anschaffung eines Elektrofahrrads erstattet haben wollte. Ein sogenanntes Pedelec soll die Mobilität über weite Strecken erhalten, so die Richter, dies gehöre aber nicht zur Leistungspflicht einer Krankenversicherung. Obwohl die Frau schon eine Knieprothese hat und von ihrem Orthopäden eine Bescheinigung vorlegen konnte, lehnte das Gericht die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ab. Stattdessen legte man der Frau „triviale“ Hilfsmittel nahe: Abspecken, eine Diät, Sport oder einen Rollator. (AZ: S 61 KR 204/11)
geschrieben von auto.de/(rawi/mid) veröffentlicht am 25.10.2012 aktualisiert am 25.10.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.