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Für das Bestehen der Abgasuntersuchung erhalten Autos in Deutschland derzeit eine sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Ab dem 1. Januar 2010 fällt die sogenannte AU-Plakette weg, die rund 25 Jahre die Fahrzeugfront geziert hat.
Grund ist, dass die Abgasuntersuchung dann integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung wird und damit immer zeitgleich durchgeführt werden muss. Um die Hauptuntersuchung zu bestehen und den runden Aufkleber für das hintere Fahrzeugkennzeichen zu bekommen, müssen Kraftfahrzeuge dann stets auch die vorgeschriebenen Abgaswerte erfüllen.
Dieser Neuregelung vorausgegangen waren bereits ab Januar 2006 eingeführte Veränderungen im Ablauf: TÜV und Abgasuntersuchung wurden zu diesem Zeitpunkt für Fahrzeuge die ab 2006 neu zugelassen wurden, zusammengelegt. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor diesem Stuchtag lag, tritt diese Neuregelung nun mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Eine zusätzliche AU-Plakette wird überflüssig und fortan nicht mehr vergeben. Autos, die nach dem Jahreswechsel[foto id=“112267″ size=“small“ position=“right“] zugelassen werden, bekommen also nur noch eine Plakette am Heckkennzeichen. Bei bereits angemeldeten Fahrzeuge wird der AU-Aufkleber bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt.
Doch die Freude wird für diejenigen etwas getrübt, die da annehmen, mit dem Wegfall der AU-Plakette würden auch die Kosten für die eigentliche Abgasuntersuchung entfallen. Finanziell bleibt alles beim Alten, so der TÜV Nord. Die Kosten der Abgasuntersuchung schlagen sich dann in der Rechnung der Hauptuntersuchung nieder.
Bis die sechseckigen Sticker jedoch vollständig aus dem Straßenverkehr verschwinden, wird noch einige Zeit vergehen. Neuwagen, die 2009 zugelassen worden sind, tragen noch bis einschließlich 2012 die besagte Plakette. Und auch für die Kennzeichenoptik der Nach-AU-Markierungs-Ära ist bereits gesorgt: Laut TÜV Nord werden sogenannte Blankoplaketten in weißer Farbe die möglicherweise beschädigte und unschöne Stelle überdecken, an der die AU-Kennzeichnung zuvor geklebt hat.
geschrieben von auto.de/koe (bp/mid) veröffentlicht am 27.10.2009 aktualisiert am 27.10.2009
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Hallo,
ich weiß gar nicht was diese Aufregung noch soll, wir als Fahrzeughalter und Nutzer sind immer die Gebrügelten. Was die Mautgebühr betrifft, ich bin D A F Ü R.
Schließlich zahlen wir im Ausland auch, also sollen auch die Ausländer bei uns auch zahlen.Erhöhungen eingeschloßen.
Oh mann. 90% dieser kommentare sind Müll! Die einzig wahre Frage ist doch folgende: Was passiert konkret in den Fällen, in denen die HU-Plakette und die AU-Plakette zu verschiedenen Zeiten vergeben wurden. Ist die AU-Plakette bis zum Ende gültig, oder erlischt sie ebenso an dem Zeitpunkt, an dem auch die HU abläuft. Ergo hätte man dann diese Zeitspanne umsonst bezahlt!
Ich bin dafür, daß Autofahren noch teurer wird, und zwar bei allem: beim Tanken, beim TÜV und der AU, bei Schmierstoffen, bei den Steuern, bei Reifen, bei der Um- und Abmeldung und natürlich bei den Strafen. Dann können sich nur noch die Volksabzocker ein Fahrzeug leisten und wir haben endlich keine Diskussionen über die Kosten des Autofahrens mehr, weil wir dann wahrscheinlich eh keins mehr haben, und damit die ganze Thematik völlig unwichtig wird, und vor allen Dingen können wir nicht mehr abgezockt werden. Das wäre sehr beruhigend und wir können uns dann wieder um wichtigere Dinge kümmern, wie z.B. Pilzesammeln gehen o.ä., ganz wie in der vorindustriellen Zeit.
Hallo Petra,
da werden sich die Herren Politiker schon noch was einfallen lasse, um auch den letzten Fahrern eines vor 1970 zugelassenen Fahrzeuges, die ja bekanntlich keine AU brauchen, die AU und damit die Kosten aufzuzwingen. Oder wir werden gezwungen, das teure H – Kennzeichen zu machen, was sich ja bekanntlich bei meinem Trabant (600 ccm) nicht lohnt.
Gruß Jürgen
es ist also wie immer ,der autofaher bleibt weiter die kuh.braucht der staat geld geht er zum autofahrer,der muss ja fahren .und wenn das nicht ganz reichen sollte dann greifen die politiker auch noch einmal in die rentenkasse,dafür gibt es im alter dann auch noch weniger rente und auch keine erhöhungen.fazit,der autofahrer steht schlecht da,und der staat weiss wo er noch mehr geld kassieren kann.
Angenommen ich muss 11/09 zur AU und 06/10 zur HU.
Nach dem was ich hier gelesen habe müsste ich nur in diesem Fall mit einer
finanziellen Mehrbelastung rechnen.
Die Frage stellt sich mir, wie lange gilt der AU-Prüfbericht für mein Fzg. ?
Gehe von 2 jahren aus. Das wiederum würde bedeuten, dass ich mein Prüfbericht
11/09 zur HU 06/10 vorlegen kann und dieser anerkannt wird und ich keine erneute AU durchführen lassen muss.
Hierzu gab es in den Kommendaren zwei verschiedene Meinungen.
Kann mich einer hierzu schlau machen ?
Mfg
Alle meine Vorredner, bis auf einige wenige, sind nur dauernörgler! Nörgeln um jeden Preis egal wie blöde es auch ist!
Es verhält sich genau so wie ein paar wenige Fachleute in diesen Kommentaren schon richtig dargelegt haben: es bleibt alles wie es ist nur die Plakette auf dem vorderen Schild wird im laufe der Jahre gänzlich verschwinden! Von Mehrkosten oder irgendwelchen Schikanen kann nicht die Rede sein. Nur die, die nichts wissen mekern am lautesten!
Ebenfalls ein Kfz Meister mit vielen Jahrzehnten Erfahrung
Blödsinn das zusammenzulegen, denn es machte Sinn, dass die Au extra vergeben wird.Wenn ich ein fahrzeug das nicht zugelassen ist laufen lassen will muss es die Abgasnorm erfüllen.Wenn ich ein fahrzeug dazu bewegen will muss es Tüv haben.das ist doch ganz klar zwei verschiedene Themen.
Diese Änderung erscheint zunächst einmal vernünftig, und eine Trennung beider Verfahren macht auch keinen Sinn (ausser vielleicht einen historischen). Auch müsste das ganze den Aufwand und damit die Kosten verringern wenn, ja wenn die Diskussion nicht wäre (auch von den Prüfern mit zweifelhaften Statistiken untermauert) bei "älteren" Fahrzeugen eine jährliche HU anzustreben- da klingeln dann die Kassen.
TD
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Gast auto.de
November 3, 2009 um 1:14 pm UhrDas ist wieder reine Abzocke!