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Tuning-Sünden
Die Stunde der Wahrheit für nicht legale Tuning-Maßnahmen schlägt oft bei der Hauptuntersuchung. Darauf machte die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) jetzt aufmerksam.
Mängel an Rad-Reifenkombinationen bilden mit 65 Prozent den höchsten Anteil. Häufig werden Prüfzeugnisse der Teile nicht zur Hauptuntersuchung mitgebracht.
Fatal kann auch der schnelle Kauf im Internet sein. Billig sind die Felgen hier, aber leider häufig ohne jede Nachweispapiere. Aus diesem Grund ist besondere Vorsicht bei Produkten aus den USA oder Asien geboten, die derzeit verstärkt auf den deutschen Markt drängen. KÜS-Geschäftsführer Peter Schuler: „Es fehlt häufig die Festigkeitsprüfung. Auf den Felgen liegen Tonnen und wir haben hohe dynamische Kräfte am Rad. Wenn Dauerbelastungstests fehlen, dann stellt das ein erhöhtes Unfallrisiko dar.“ Dieses Thema könnte auch das geplante Freihandelsabkommen mit den USA tangieren. Größe und Einpresstiefe müssen natürlich auch exakt den Vorgaben entsprechen. Die Freigängigkeit der Bauteile kann hier beeinträchtigt werden, Reifenschäden können die Folge sein.
20 Prozent der Tuning-Sünden, die bei der Hauptuntersuchung der KÜS aufgefallen sind, gehen auf das Konto von Sportfahrwerken. In monatelangen Testfahrten, etwa auf der Nordschleife des Nürburgrings, stimmen die Hersteller ihre Fahrwerke auf das jeweilige Fahrzeug ab. Sicheren Kontakt zur Straße aber auch Komfort sind hier unter anderem die Einträge im Lastenheft. Wird ein anderes Fahrwerk als das der Serie eingebaut, so braucht es unbedingt ein Prüfzeugnis. Zu beachten ist hier vor allem, dass eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) nicht automatisch den Verzicht einer Änderungsabnahme durch den Prüfingenieur mit nachfolgendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere bedeutet. Die ABE ist immer mit Auflagen versehen.
Der beste Schutz vor Fehlkäufen ist das vorherige Gespräch mit dem Prüfingenieur, der die Maßnahme nach dem Umbau auch vornehmen soll. Prüfingenieure sind nicht die Feinde der Tuning-Freunde, sondern können wertvolle Hilfe leisten. Befinden sich auf den Teilen keinerlei eindeutige Kennungsmerkmale, dann Finger weg! Sind die Merkmale (Ziffern, Buchstaben usw.) vorhanden, kann der Prüfingenieur in der umfangreichen Datenbank der KÜS-Prüfzeugnisse suchen. So kann die Zulässigkeit der Teile erkannt werden, auch wenn der Kunde das entsprechende Teilegutachten nicht vorzeigen kann. Die Änderungsabnahme ist dann möglich.
geschrieben von MID veröffentlicht am 18.09.2015 aktualisiert am 25.09.2015
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