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Den Nachwuchs sicher auf dem Fahrrad „verstauen“ – das ist das Anliegen vieler junger Eltern. Denn sobald das Kind sicher sitzen kann, dürfen die Erwachsenen es auf dem Drahtesel mitnehmen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, wobei Eltern folgende Vorschriften beachten sollten: So ist eine Mitnahme laut ARAG-Experte grundsätzlich nur bis zum siebten Lebensjahr erlaubt. Und nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Fahrer eines Zweirades bereits 16 Jahre alt sein. Auch ein spezieller Fahrradsitz und Fußstützen sind angesagt. Denn ein Kind kann schnell mit den Füßen in die Speichen geraten. Das Tragen eines Fahrradhelms und das Anlegen von Sicherheitsgurten sind darüber hinaus unverzichtbar.
Auch beim Fahrradsitzkauf heißt es für die Eltern: Augen auf. Denn die Wahl zwischen Front- oder Hecksitzen kann schwierig sein. Hier ist allerdings das Gewicht des Kindes entscheidend. So sind Frontsitze in der Regel nur für Kinder mit einem Gewicht bis zu 15 Kilogramm ausgelegt. Im Hecksitz kann das Kind hingegen mitfahren, wenn es bis zu 22 oder 25 Kilogramm wiegt. Eine Alternative zum Fahrradsitz ist der „klassische“ Fahrradanhänger. Hier können laut StVO gleich zwei Kinder transportiert werden.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 19.05.2014 aktualisiert am 19.05.2014
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