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Wer über die Weihnachtsfeiertage oder zum Jahreswechsel eine Urlaubsfahrt mit dem Pkw nach Österreich oder in die Schweiz plant, sollte auf die dort geltenden Regelungen für Winterreifen achten. Aber auch in Deutschland gibt es unter Autofahrern immer noch Wissenslücken in Sachen Winterreifen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk erinnert daran, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur mit Reifen unterwegs sein dürfen, die als M+S-Reifen (Abkürzung für „mud + snow“ oder Matsch + Schnee) gekennzeichnet sind.
„Situative Winterreifenpflicht“ nennt man das – die Fahrzeuge müssen zwar nicht grundsätzlich mit Winterreifen ausgestattet sein, dürfen aber sonst bei den beschriebenen Wetter- bzw. Straßenverhältnissen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Pkw müssen auf allen[foto id=“495034″ size=“small“ position=“right“] Achspositionen entsprechend bereift sein. Wer gegen diese Regelungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von aktuell 40 Euro bzw. 80 Euro, wenn er dadurch den Verkehr behindert. Zum 1. Mai kommenden Jahres werden die Bußgelder deutlich angehoben.
Egal, ob Sommer- oder Winterreifen: Gesetzlich vorgeschrieben ist hierzulande ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter. Reifenexperten empfehlen allerdings für Winterreifen mindestens 4 Millimeter Profil, weil – durch Tests belegt – unterhalb dieser Grenze die Fahrsicherheit abnimmt.
In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen Pkw nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (M+S oder M&S) montiert oder bei geschlossener Schnee- oder Eisfläche an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Im Gegensatz zu Deutschland schreibt das Nachbarland aber mindestens vier Millimeter Restprofil vor.
Die Schweiz verordnet keine Winterreifen; ihre Benutzung empfiehlt sich jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen dringend, da bei Verkehrsbehinderung infolge ungeeigneter Bereifung Strafen verhängt werden können. Bei Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt zudem eine erhebliche Mithaftung in Betracht.
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 20.12.2013 aktualisiert am 20.12.2013
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