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Autokennzeichen
Die eigenen Initialen oder eine witzige Buchstabenkombination: Mit dem Kfz-Nummernschild wollen viele Autofahrer ihr Fahrzeug personalisieren. Aber nicht alle Wunschkennzeichen sind auch zulässig. Woran liegt das?
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht, die Bundesländer haben in Sachen Autonummern einen Ermessensspielraum. Generell verboten sind allerdings Buchstaben-Ziffern-Kombinationen, die gegen „die guten Sitten verstoßen“, so Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Hauptsächlich geht es dabei laut ARAG-Experten um Kennzeichen mit Nazi-Codes. Während also zum Beispiel „SE-XY“ problemlos möglich ist, sind etwa „HEI-L“ oder „IZ-AN“ nicht erlaubt. Letzteres, weil es in einschlägigen Kreisen rückwärts gelesen wird. Kürzel wie HJ, KZ, SA und SS sind in ganz Deutschland verboten, je nach Bundesland werden auch Zahlen oder Buchstaben nicht ausgegeben, die einen nationalsozialistischen Hintergrund haben könnten – auch wenn der jeweilige Autofahrer den vielleicht gar nicht im Sinn hat.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.07.2015 aktualisiert am 17.07.2015
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Wutbürgerdarsteller
Juli 20, 2015 um 9:37 am UhrNa klar doch, wir haben in diesem Land keine anderen Sorgen! Was würden Presse und Politik nur machen, wenn sie nicht jeden Tag wieder irgendeinen braunen Hasen aus dem Zylinder zaubern könnten?