Die Warnweste wird Pflicht

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Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss nun auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe vorhanden sein. Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen.Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

Bei Pannen oder Unfällen erhöht das leuchtende Stück Stoff die eigene Sicherheit enorm. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen. Besonders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne leuchtende Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden – besonders in der Dunkelheit.

Wer auf der Autobahn oder Landstraße eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Weste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Die GTÜ empfiehlt, die Westen besser unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Türen oder im Handschuhfach zu verstauen. Auf der Autobahn ist beim Verlassen des Fahrzeugs für alle Mitfahrer das Tragen Pflicht. Deshalb ist es ratsam, grundsätzlich für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitzuführen.

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