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Bei den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Tage haben wieder zahlreiche Autos Schaden genommen. Doch nicht jedes muss gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf weist der Zentralverband Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Er empfiehlt den Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen.
Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden einen Motor zu starten, der zuvor unter Wasser stand, warnt das Kfz-Gewerbe. Ist Wasser in die Zylinder oder die Ölwanne eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten Wasserschlag beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist. Dann wäre ein Kolbenfresser oder ein Kurbelwellenschaden zu befürchten. Schon das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder Elektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden.
Am besten ist es, das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen, rät der ZDK. Der Meister wird dort untersuchen, ob sich eine „Trockenlegung“ lohnt. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser könne dies durchaus der Fall sein. Auch kennen Auto-Profis Möglichkeiten, Wasserschäden im Innenraum erfolgreich zu beseitigen.
Bis zur Höhe der Radnaben sind Wasserdurchfahrten meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige Wassertiefe. Diese ist bei SUV und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen. Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt. Dies kann zu Rissen im Motorblock oder Zylinderkopf führen oder es kann Wasser angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden, rät der Kfz-Verband. Gelangt Wasser in den Motorraum kann dies Zündaussetzungen und den Motorstillstand nach sich ziehen.
Viele Fachbetriebe sind auch bei der Abwicklung von Versicherungsschäden behilflich. Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser ab. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit sei mitunter ausgeschlossen. Und die kann die Versicherung unterstellen, wenn das Auto trotz Flutgefahr auf einem Hochwasser-gefährdeten Parkplatz gestanden hat.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 12.08.2010 aktualisiert am 12.08.2010
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