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Oldtimer fahren ist nicht nur ein Genuss, sondern auch eine günstige Alternative zu Neufahrzeugen. Zumindest, wenn man das Auto als Dienstwagen einsetzten kann. Für das Finanzamt zählt nur der frühere Neupreis und nicht der aktuelle Marktwert. Nach der Dienstwagenbesteuerung muss nur ein Prozent des Listen-Neupreises als Einnahme versteuert werden.
Wie das Magazin „Auto, Motor und Sport“ jetzt berechnet hat, bietet das einen erheblichen finanziellen Vorteil. Für einen Porsche 911 S, der 1968 als Neuwagen 26.918 Mark (13.762,95 Euro) kostete, sind nach der gängigen 1-Prozent-Regelung monatlich also nur 137 Euro zu versteuern. Dass der Porsche derzeit einen Wert von rund 65.000 Euro hat, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Und auch die Betriebskosten können steuerlich geltend gemacht werden, selbst Restaurierungsarbeiten rechnet das Finanzamt an.
Autos, die älter als 30 Jahre sind und ein H-Kennzeichen führen, zahlen pauschal 192 Euro Kfz-Steuer, unabhängig von Hubraum oder Schadstoffausstoß. Eine Vollkasko-Versicherung kostet jährlich zwischen 200 und 300 Euro, hat aber Einschränkungen zu Folge: Mehr als 9.000 Kilometer dürfen im Jahr nicht gefahren werden und oft muss auch ein Alltagsauto angemeldet sein.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.05.2011 aktualisiert am 04.05.2011
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