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Die Geschwindigkeitsregeln auf deutschen Straßen sind eigentlich eindeutig. Eigentlich – denn in einigen Fällen ist das Tempolimit schwer einzuschätzen.
Etwa beschäftigt die Frage nach der Schrittgeschwindigkeit immer wieder die Gerichte. Vorgeschrieben ist sie in verkehrsberuhigten Bereichen oder an Haltestellen. Das Auto darf ungefähr nur so schnell bewegt werden, wie ein Fußgänger gehen kann. Einige aktuelle Urteile setzen die erlaubte Geschwindigkeit mit 4 bis 7 km/h an, andere mit bis zu 10 km/h. Am besten fährt man so langsam wie möglich, das heißt, das Auto im ersten Gang ohne Gas zu geben rollen lassen.
Auch immer wieder für Ärger sorgt ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „bei Nässe“. Laut Straßenverkehrsordnung gilt es, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist. Die meisten Gerichte folgen der Formulierung genau. Das heißt, die Straße muss richtig nass, nicht nur feucht sein. Im Zweifel empfiehlt es sich, das Tempolimit zu beachten.
Vor allem in ländlichen Gebieten anzutreffen sind grüne Ortsschilder. Anders als bei ihren gelben Gegenstücken kennzeichnen sie kein Ortseingangs-Tempolimit. Allerdings ist besondere Vorsicht geboten, da mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu rechnen ist.
Etwas schwammig sind auch Ausdrücke wie „schlechte Sicht“, „Dämmerung“ oder „Dunkelheit“. Eine genaue Definition fehlt. Grundsätzlich gilt daher: Nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.11.2010 aktualisiert am 08.11.2010
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