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Für Autofahrer und Radfahrer sollten nicht identische Promillegrenzen zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit gelten. Nach Meinung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) diene die diskutierte Senkung des Radfahrerwertes von 1,6 Promille Alkohol im Blut auf das für Autofahrer geltende Niveau von 1,1 Promille nicht der Verkehrssicherheit.
Auf ihrer Konferenz im thüringischen Suhl hatten einige der Länderverkehrsminister gefordert, den Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern auf 1,1 Promille zu senken. Das halten die Unfallforscher nicht für zielführend.
Von Autos oder Lastwagen gehe aufgrund des Gewichts und der größeren Geschwindigkeit eine erheblich höhere Gefahr aus, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. Er verweist darauf, dass die absolute Fahruntüchtigkeit im Gesetz nicht als Wert an sich definiert sei. Die Promillegrenzen hätten sich nach jahrelanger Rechtsprechung und aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse ergeben. Autofahrer mit 0,5 bis 1,1 Promille begehen bereits ohne auffälliges Verhalten eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und einer Führerscheinsperre geahndet wird. Radfahrer werden vom Gesetz zu diesem Tatbestand nicht erfasst. Denn dort ist nur von Kraftfahrzeugen die Rede. Ob hierzu auch E-Bikes zählen, das bedarf noch der Klärung.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 07.11.2013 aktualisiert am 07.11.2013
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