Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Wer die Kfz-Versicherung wechselt, bekommt keine schriftliche Versicherungsbestätigung mehr. Den notwendigen Nachweis, dass ein zugelassenes Auto weiterhin versichert ist, erledigt der Versicherer für den Autohalter. Seit dem 1. September 2008 kann der Versicherungsnachweis nur noch elektronisch erbracht werden.
Die Doppelkarte hat ausgedient.
Bei einem Versichererwechsel übermittelt die EDV des Versicherers nun einen Datensatz mit den Versicherungsdaten – via GDV Dienstleistungs-GmbH und Kraftfahrt-Bundesamt – direkt an die Zulassungsbehörde. Dort wird der Datensatz verarbeitet und der neue Versicherer in die Fahrzeugakte eingetragen. Der Fahrzeughalter kommt mit diesem Übermittlungsvorgang nicht in Berührung.
Etwas anders als beim Versichererwechsel verhält es sich bei einer Neuzulassung eines Fahrzeugs. Hier bekommt der Kunde von seinem Versicherer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die VB-Nummer. Gleichzeitig stellt der Versicherer für seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mithilfe der VB-Nummer online, ob hier für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde.
In einem vollständig elektronischen Verfahren werden anschließend die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 03.12.2008 aktualisiert am 03.12.2008
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.