Drei Grundprizipien der neuen Verkehrssünderkartei

Drei Grundprinzpien werden künftig die reformierte Flensburger Verkehrssünderkartei kennzeichnen. Laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer soll eine abschreckende Wirkung von den möglichen Sanktionen ausgehen.

Gleichzeitig muss die verhängte Strafe jedoch eine pädagogische, erzieherische Wirkung haben. Grundvoraussetzung ist drittens deshalb eine verstärkte Transparenz. Eine entsprechende Wirkung „könne nur gewährleistet sein, wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer sich auch in dem System auskennt und spürt, dass ein regelkonformes Verhalten dann auch belohnt wird durch Punkteabbau“, so Ramsauer gegenüber der Lepziger Volkszeitung.

Wann das reformierte Verkehrszentralregister in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Derzeit werde ohne Zeitdruck, aber gründlich an einer Erneuerung gearbeitet.

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