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Wird ein Autofahrer mit Kokain im Blut erwischt, kann ihn auch eine anschließende negative Haarprobe nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis bewahren. Das hat nun das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
In dem verhandelten Fall wurde ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Kokain getestet. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Der Fahrer reichte einige Zeit später eine Haarprobe ein, nach deren Ergebnis er in den vergangenen Monaten kein Kokain konsumiert hatte.
Das Gericht machte den Entzug der Fahrerlaubnis trotzdem nicht rückgängig. Eine Haarprobenanalyse sei nicht geeignet, die bewährte Blutuntersuchung zu entkräften, zitiert der Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte aus dem Urteil. Zudem sei mit einer Haarprobe der einmalige oder gelegentliche Kokain-Konsum nicht sicher zu belegen. Es sei also davon auszugehen, dass der Fahrer die Droge eingenommen habe und ihm daher die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehle (Az.: 3 L 162/11.MZ.).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.05.2011 aktualisiert am 17.05.2011
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